Mitten in der Sommerpause überraschte unsere Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks mit einer Initiative, die Beihilfe Beamt*innen künftig auf Wunsch auch in Form von Versicherungsbeiträgen für die gesetzliche oder private Krankenversicherung zu gewähren.
Was sich auf den ersten Blick nach einem Spezialthema für Liebhaber des Verwaltungsrechts anhört, ist in Wirklichkeit nichts weniger als die Ankündigung einer kleinen gesundheitspolitischen Revolution, wenn auch zunächst auf Hamburg beschränkt. Denn die Gewährung einer "pauschalen" Beihilfe in Form der Versicherungsbeiträge würde den Beamt*innen in Hamburg faktisch erstmals ein wirkliches Wahlrecht bei ihrer Krankenversicherung ermöglichen. Bislang können diese zwar in der GKV bleiben, allerdings müssen sie die gesamten Versicherungsbeiträge alleine schultern, also auch den Arbeitgeberanteil.
Dies führt zu einer Benachteiligung all der Beamte*innen, denen aufgrund ihrer familiären Situation, etwaiger Vorerkrankungen oder aus Überzeugung der Weg in die PKV bisher versperrt ist. Dies sind in Hamburg immerhin 2400 Beamt*innen, die bei Umsetzung der Hamburger Initiative sofort deutlich entlastet würden.
Der ASG Landesvorstand unterstützt den Vorstoß der Gesundheitssenatorin ausdrücklich, ermöglicht dieser doch die schrittweise Einführung eines einheitlichen Versicherungssystems und führt zu einer deutlichen Entlastung bislang überproportional belasteter Beamte*innen. Die Bürgerversicherung ist machbar und schafft entgegen aller Behauptungen Wahlfreiheit.